DE
Gespräch vereinbaren

Ein Markt beginnt mit einer Entscheidung, nicht mit einer Lieferung.

Welcher Markt, in welcher Reihenfolge, mit welchem Modell – das klären wir zuerst. Danach räumen wir weg, was Zeit und Kapital bindet: Gesellschaft, Zoll, Lager, Regulatorik und die Monate bis zum ersten zahlenden Kunden.

Ihr Markt Europa INBOUND / OUTBOUNDEINE PLATTFORM

In welche Richtung gehen Sie?

Inbound – in den EU-Binnenmarkt

Sie kommen aus Lateinamerika, der Schweiz oder einem anderen Markt außerhalb der EU und wollen in Europa verkaufen. Sie brauchen eine Gesellschaft, die in Verkehr bringt, einen Zollweg, ein Lager und jemanden, der sich im EU-Rechtsrahmen darum kümmert.

  • Unsere Importgesellschaft bringt Ihre Ware in der EU in Verkehr
  • Einfuhrabwicklung, Ursprungsnachweise, EORI und Abgaben laufen über uns
  • Verantwortliche Person nach GPSR – ohne eigene Niederlassung
  • Lager im Hub Mainz, Zustellung in alle 27 Mitgliedstaaten
  • Retoure, Reparatur und Ersatzteile in Europa statt Rückversand
  • Bei Konsumgütern: Listung im Handel, Außendienst und Verkaufsförderung

Wo wir heute arbeiten

Märkte, die wir kennen.

AKTIV

Europa / EU-27

Der Binnenmarkt selbst: 27 Länder ab dem Hub Mainz. Importgesellschaft, Zoll, Compliance, Distribution – und bei Konsumgütern die Listung im Handel.

DE · EN · ES · PT
AKTIV

Lateinamerika

Von Mexiko über Mittelamerika und die Andenstaaten bis Mercosur und Chile. Der überwiegende Teil der Region ist über Handelsabkommen mit der EU verbunden; eigene Ansprechpartner auf Spanisch und Portugiesisch.

ES · PT · EN · DE
AKTIV

Schweiz

Eigenes Zollgebiet vor der Haustür: echte Zollgrenze mitten in Europa, in beide Richtungen. Verzollung, MWST-Pflicht ab 100.000 Franken, Präferenznachweis. Plattform und Vertrieb stehen.

DE · FR · IT · EN
AUF ANFRAGE

Weitere Märkte

Die Plattform ist nicht an eine Region gebunden. Sagen Sie uns, wohin – wir prüfen im Erstgespräch, was trägt und was nicht.

nach Bedarf

Drei Märkte, in denen Plattform und Vertrieb heute stehen. Wo wir noch nicht sind, sagen wir das – und prüfen im Erstgespräch, was trägt.

Wohin der Weg führt

Zwei Märkte. In beide Richtungen.

Wir arbeiten hin und her: nach Europa hinein und aus Europa hinaus. Für Lateinamerika gilt das genauso wie für die Schweiz – dieselbe Plattform, dieselben sechs Bausteine, nur die Richtung wechselt.

ÄQUATORMexiko-StadtGuatemalaPanamaSanto DomingoBogotáQuitoLimaBrasíliaAsunciónSantiagoBuenos AiresMontevideo EU-27 Schweiz LATEINAMERIKA → EU-27POSITIONEN DER HAUPTSTÄDTESCHWEIZ · EIGENES ZOLLGEBIET
LATAM

Lateinamerika

  • 1,12 Mrd. Verbraucher mit der EU
  • über 80 % über Abkommen angebunden
  • ES · PT · EN · DE

Nach Europa hinein

Ihr Produkt kommt aus Mexiko, Brasilien oder Kolumbien und soll in der EU verkauft werden. Wir übernehmen Inverkehrbringung, Einfuhr, Lager und – bei Konsumgütern – die Listung im Handel.

Aus Europa hinaus

Sie produzieren in Europa und wollen nach Lateinamerika liefern. Wir führen ein, registrieren steuerlich, lagern vor Ort und bauen den Vertrieb auf, bis Ihr Team übernimmt.

Die EU hat mit dem größten Teil Lateinamerikas Handelsabkommen geschlossen. Für Sie heißt das: Der Zollweg ist geregelt, bevor Sie ihn gehen. Entscheidend wird dann nicht mehr der Marktzugang an sich, sondern wer den Ursprungsnachweis richtig führt.

EU-Mexiko-Abkommen

Mexiko

  • MXMexiko
Interimsabkommen, angewendet seit Mai 2026

Mercosur

  • ARArgentinien
  • BRBrasilien
  • PYParaguay
  • UYUruguay
Handelsabkommen EU–Andenstaaten

Andengemeinschaft

  • COKolumbien
  • PEPeru
  • ECEcuador
Modernisiertes Assoziierungs- und Handelsabkommen

Chile

  • CLChile
EU-Zentralamerika-Assoziierungsabkommen

Mittelamerika

  • CRCosta Rica
  • SVEl Salvador
  • GTGuatemala
  • HNHonduras
  • NINicaragua
  • PAPanama
CARIFORUM-Wirtschaftspartnerschaft

Karibik

  • DODominikanische Republik
  • JMJamaika
  • BBBarbados
  • TTTrinidad und Tobago
Einfuhr zum vollen Zollsatz ohne Präferenz – auf Anfrage prüfbar

Ohne umfassendes Abkommen

  • BOBolivien
  • VEVenezuela
  • CUKuba

Stand Oktober 2026. Quellen: Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion; Europäisches Parlament, Studie zu den Handelsbeziehungen EU–Lateinamerika. Zählt man Brasilien, Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Chile, Peru und Ecuador zusammen, deckt das deutlich über 80 Prozent der Wirtschaftsleistung Lateinamerikas ab.

CH

Schweiz

  • Eigenes Zollgebiet in Europa
  • Zollgrenze in beide Richtungen
  • DE · FR · IT · EN

Nach Europa hinein

Schweizer Hersteller in den EU-Binnenmarkt. Verzollung, Ursprungsnachweis, verantwortliche Person nach GPSR und Lager in Mainz – ohne eigene EU-Gesellschaft.

Aus Europa hinaus

Europäische Hersteller in die Schweiz. Einfuhr über Passar, MWST-Registrierung mit Steuervertretung, Lager und Distribution im Land.

Die Schweiz ist der am meisten unterschätzte Markt in dieser Aufstellung. Sie liegt mitten in Europa, spricht Deutsch und ist in zwei Stunden erreicht – und sie ist zollrechtlich eigenständig: eigene Grenze, eigene Anmeldung, eigene Mehrwertsteuer. Genau diese Lücke zwischen gefühlter Nähe und tatsächlicher Grenze kostet die meisten Unternehmen ihre erste Sendung.

  • Weder EU- noch EWR-Mitglied: zwischen beiden liegt eine echte Zollgrenze, in jede Richtung
  • Zollfrei nur mit Präferenznachweis aus dem Freihandelsabkommen EU–Schweiz – ohne Nachweis gilt der volle Zollsatz
  • Schweizer Ausfuhren laufen über Passar, das Zollsystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit
  • MWST-Pflicht ab 100.000 Franken Jahresumsatz, mit Steuervertretung im Land; Normalsatz 8,1 Prozent
  • Produktrecht weitgehend gegenseitig anerkannt – bei Medizinprodukten nicht mehr: dort braucht es einen Schweizer Bevollmächtigten
  • Seit 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze der EU – das trifft jeden Direktversand aus der Schweiz

Rechtsstand Oktober 2026. Wir prüfen Ihren Fall im Erstgespräch gegen die jeweils geltende Fassung.

Sechs Baustellen

Was ein eigener Markteintritt verlangt.

01

Gesellschaftsgründung

Rechtsform, Registrierung, Geschäftsführung und laufende Verwaltung im Zielland.

02

Zoll und Import

Einfuhrabwicklung, Ursprungsnachweise, Registrierungen, Präferenznachweise – in beide Richtungen.

03

Compliance

Inverkehrbringung, verantwortliche Person vor Ort, Produkt- und Verpackungsrecht, Zertifizierungen.

04

Lager und Distribution

Fläche, Personal, Bestandsführung, Zustellung – in 27 EU-Staaten oder im Zielmarkt.

05

Retouren

Rücknahme, Prüfung, Wiedereinlagerung, Reparatur, Ersatzteilversorgung.

06

Vorabinvestitionen

Kapital, das über Monate gebunden ist – lange vor dem ersten Umsatz.

Viele Unternehmen investieren hohe Summen, bevor sie ihren ersten Kunden im neuen Markt gewinnen.

Market-as-a-Service

Sie mieten den Markt, statt ihn zu bauen.

Alles aus dem vorigen Abschnitt existiert bereits – bei uns und bei unseren Partnern vor Ort. Sie nutzen es, statt es aufzubauen. Welche Bausteine Sie brauchen, entscheidet die Marktanalyse, nicht der Katalog.

EINFUHR / AUSFUHRURSPRUNG NACHGEWIESEN
01

Rechtsrahmen

Sie liefern an unsere Gesellschaft. Die Inverkehrbringung läuft über uns – mit uns als verantwortlicher Person.

02

Zoll und Einfuhr

Wir übernehmen Anmeldung, Ursprungsnachweise und Abgaben. Ihre Ware kommt an, ohne dass Sie ein eigenes Zollkonto brauchen.

03

Lager

Einlagerung im Hub Mainz für Europa, bei Partnern im Zielmarkt für die Gegenrichtung. Bestand jederzeit einsehbar.

04

Distribution

Zustellung in 27 EU-Länder ab der ersten Sendung. Referenzgröße: über 100 Sendungen pro Woche.

05

Service

Rücknahme, Prüfung, Reparatur, Ersatzteile – vor Ort, in der Sprache Ihres Kunden.

06

Vertrieb und Handel

Auf Wunsch die Kundengewinnung: Positionierung, Material, erste Abschlüsse. Bei Konsumgütern dazu der Weg ins Regal – Listung, Außendienst und Verkaufsförderung über unsere Vertriebsagentur iSolutions.

Was das ändert.

Eigener AufbauMit AugurPro
Zeit bis zur ersten Lieferungzwölf bis achtzehn MonateWochen
Kapitalbindunghoch, vor dem ersten Umsatznutzungsabhängig
Fixkostenab Tag 1, unabhängig vom Absatzwachsen mit dem Volumen
Risiko bei MisserfolgGesellschaft, Lager, Verträge bleibenSie hören auf

Zwei Märkte im Detail

Woran erste Sendungen scheitern.

Mercosur – der Ursprungsnachweis

Das EU-Mercosur-Interimsabkommen wird seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet. Ihre Ware kann zollfrei in die EU, wenn der Ursprung nachgewiesen ist – über eine Erklärung zum Ursprung oder ein besonderes Ursprungszeugnis, in ATLAS unter Code U126. Alte Lieferantenerklärungen gelten nicht automatisch weiter; ab 6.000 Euro Warenwert brauchen Sie eine REX-Registrierung. Klingt nach Formalien, ist aber der Unterschied zwischen zollfrei und Vollzoll.

Schweiz – die Grenze mitten in Europa

Die Schweiz ist weder in der EU noch im EWR. Zwischen beiden liegt eine echte Zollgrenze, in jede Richtung: Anmeldung, Einfuhrabgaben, Präferenznachweis für Zollfreiheit. Schweizer Ausfuhren laufen über Passar, das Zollsystem des BAZG. Wer aus dem Ausland in die Schweiz liefert, wird ab 100.000 Franken Jahresumsatz mehrwertsteuerpflichtig und braucht eine Steuervertretung im Land – Normalsatz 8,1 Prozent.

  • Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze der EU entfallen – das trifft jeden Direktversand von außerhalb der EU, auch aus der Schweiz.
  • CBAM ist seit 1. Januar 2026 in der Regelphase: Einfuhr nur durch zugelassene CBAM-Anmelder, Bagatellgrenze 50 Tonnen im Jahr.
  • Die GPSR verlangt für nahezu jedes Verbraucherprodukt eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person.
  • Produktrecht EU–Schweiz läuft weitgehend über gegenseitige Anerkennung; bei Medizinprodukten gilt das nicht mehr – dort braucht es einen Schweizer Bevollmächtigten.

Rechtsstand Oktober 2026. Wir prüfen Ihren Fall im Erstgespräch gegen die jeweils geltende Fassung.

Was in 30 Minuten passiert

5 Min.

Ihre Ausgangslage

Produkt, Richtung, Zielmarkt, bisherige Erfahrungen.

5 Min.

Die Chance

Was Ihr Segment in diesem Markt realistisch hergibt.

10 Min.

Der Weg

Welche der sechs Bausteine Sie brauchen, in welcher Reihenfolge.

5 Min.

Der Kostenrahmen

Größenordnung, keine Angebotsrechnung.

5 Min.

Ihre Fragen

Und eine klare Aussage, ob wir der Richtige sind.

Realistisches Eintrittsszenario, indikativer Kostenrahmen, klares Ja oder Nein. Nichts vorzubereiten.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Markteintritt

Was bedeutet Market-as-a-Service?

Market-as-a-Service heißt: Sie mieten den Markt, statt ihn zu bauen. Gesellschaft, Zollabwicklung, Lager, Distribution, Service und Vertrieb existieren bei AugurPro bereits – Sie zahlen für die Nutzung statt für den Aufbau und tragen keine Fixkosten vor dem ersten Umsatz.

Wie lange dauert ein Markteintritt in die EU mit AugurPro?

Wochen statt Monate. Ein eigener Aufbau mit Gesellschaftsgründung, Lager und Personal braucht erfahrungsgemäß zwölf bis achtzehn Monate. Über die bestehende Plattform von AugurPro liefern Sie ab der ersten Sendung in alle 27 EU-Länder.

Brauche ich eine eigene Gesellschaft in der EU?

Nein. Unsere Importgesellschaft bringt Ihre Ware in der EU in Verkehr und übernimmt die Rolle der verantwortlichen Person nach der EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR. Eine eigene Gründung, ein eigenes Zollkonto und eine eigene Niederlassung sind nicht nötig.

Was ist ein Präferenznachweis und warum ist er wichtig?

Der Präferenznachweis belegt den Ursprung Ihrer Ware und entscheidet, ob sie zollfrei oder zum vollen Zollsatz eingeführt wird. Im Mercosur-Abkommen läuft er über eine Erklärung zum Ursprung oder ein besonderes Ursprungszeugnis, in ATLAS unter Code U126; ab 6.000 Euro Warenwert ist eine REX-Registrierung nötig. An diesem Nachweis scheitern die meisten ersten Sendungen.

Welche Länder Lateinamerikas haben ein Handelsabkommen mit der EU?

Der größte Teil der Region. Über Abkommen angebunden sind Mexiko, Chile, die Andengemeinschaft mit Kolumbien, Peru und Ecuador, Mittelamerika mit Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama, der Mercosur mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sowie die CARIFORUM-Staaten der Karibik. Ohne umfassendes Abkommen sind im Wesentlichen Bolivien, Venezuela und Kuba.

Wie groß ist der Wirtschaftsraum EU und Lateinamerika?

Zusammen rund 1,12 Milliarden Verbraucher. Zählt man Brasilien, Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Chile, Peru und Ecuador, deckt das deutlich über 80 Prozent der Wirtschaftsleistung Lateinamerikas ab – und praktisch alle diese Volkswirtschaften haben bevorzugten Handelszugang zur EU.

Hilft AugurPro auch beim Weg aus Europa hinaus?

Ja, in beide Richtungen. Inbound bringen wir Hersteller von außerhalb der EU in den EU-Binnenmarkt; outbound bringen wir europäische Hersteller in ihren Zielmarkt – mit Einfuhr, steuerlicher Registrierung, Lager und Vertriebsaufbau vor Ort.

Warum ist die Schweiz ein eigener Markt und nicht Teil von Europa?

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied. Zwischen ihr und der EU liegt eine echte Zollgrenze, in jede Richtung – mit Anmeldung, Einfuhrabgaben und Präferenznachweis für Zollfreiheit. Zollrechtlich ist sie ein eigenständiges Zollgebiet – mit eigener Grenze, eigener Anmeldung und eigener Mehrwertsteuer, nur eben mitten in Europa und auf Deutsch. Genau diese Lücke zwischen gefühlter Nähe und tatsächlicher Grenze kostet die meisten Unternehmen ihre erste Sendung.

Was muss ich beachten, wenn ich in die Schweiz liefere?

Wer aus dem Ausland in die Schweiz liefert, wird ab 100.000 Franken Jahresumsatz mehrwertsteuerpflichtig und braucht eine Steuervertretung im Land; der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent. Die Einfuhr läuft über Passar, das Zollsystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit. Zollfrei wird die Ware nur mit Präferenznachweis aus dem Freihandelsabkommen EU–Schweiz.

Gilt das auch in die Gegenrichtung?

Ja. AugurPro arbeitet in beide Richtungen – bei Lateinamerika wie bei der Schweiz. Nach Europa hinein bringen wir Hersteller von außerhalb der EU in den Binnenmarkt; aus Europa hinaus bringen wir europäische Hersteller in den Zielmarkt. Es sind dieselbe Plattform und dieselben sechs Bausteine, nur die Richtung wechselt.

30 Minuten. Ein Gespräch.

Kein Vorbereitungs­aufwand, keine Verpflichtung. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen Ihnen, ob wir der Richtige dafür sind – und wenn nicht, wer es ist. Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Martin Kunze, Leiter Unternehmens­entwicklung · m.kunze@augur-pro.com · +49 151 672 657 96 · Deutsch · English · Español